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Magdeburg Adressen

Bistumsarchiv Magdeburg

Anschrift:                         M.-J.-Metzger-Str. 1
D-39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 5961 150
Telefax: 0391 - 5961 179
E-Mail: bistumsarchiv@bistum-magdeburg.de
Website: Homepage des Archivs

Sigle:                                BAM
Verwaltung: Lic.iur.can Daniel Lorek
          

Benutzung:
nach Vereinbarung

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Magdeburg Archiv

Geschichte des Archivs

Das heutige Sachsen-Anhalt ist das Kernland der lutherischen Reformation. Bis auf wenige Ausnahmen erlosch hier das katholische Leben. Die Urkunden und Akten der betroffenen, untergegangenen (Erz-)Bistümer kamen unter staatliche Verwaltung. Erst als 1811 aus dem ehemaligen Erzbistum Magdeburg und dem ehemaligen Bistum Halberstadt ein Kommissariat entstand, welches 1821 dem Bistum Paderborn eingegliedert wurde, bildete sich wieder eine übergeordnete Schriftgutüberlieferung vor Ort heraus.
Gebietszuwachs erhielt das Kommissariat 1921 mit dem Land Anhalt sowie durch das Preußenkonkordat von 1929. Hatte bereits die Industrialisierung zu einem beträchtlichen Anstieg der Katholikenzahl geführt, vervielfachte sich diese infolge des Zweiten Weltkriegs. Die Teilung Deutschlands brachte auch für das Magdeburger Jurisdiktionsgebiet eine zunehmende Selbständigkeit mit sich. Nach der Wiedervereinigung entstand daher 1994 das Bistum Magdeburg.

Das 1979 eingerichtete BAM verwahrt nunmehr die Verwaltungsakten der Kommissare des Erzbischöflichen Kommissariates Magdeburg bzw. der ab 1949 in Magdeburg residierenden katholischen (Weih-)Bischöfe. Die kriegsbedingte Aktenlücke von etwa 1880/90 bis Januar 1945 erfährt dabei nur zum Teil durch die im Paderborner Generalvikariat entstandenen, aber ans BAM abgegebenen Magdeburger Acta Specialia eine entsprechende Gegenüberlieferung.

Zu einem ausführlichen Portrait des Archivs gelangen Sie hier.

          

Geschichte des Archivs

Das heutige Sachsen-Anhalt ist das Kernland der lutherischen Reformation. Bis auf wenige Ausnahmen erlosch hier das katholische Leben. Die Urkunden und Akten der betroffenen, untergegangenen (Erz-)Bistümer kamen unter staatliche Verwaltung. Erst als 1811 aus dem ehemaligen Erzbistum Magdeburg und dem ehemaligen Bistum Halberstadt ein Kommissariat entstand, welches 1821 dem Bistum Paderborn eingegliedert wurde, bildete sich wieder eine übergeordnete Schriftgutüberlieferung vor Ort heraus.
Gebietszuwachs erhielt das Kommissariat 1921 mit dem Land Anhalt sowie durch das Preußenkonkordat von 1929. Hatte bereits die Industrialisierung zu einem beträchtlichen Anstieg der Katholikenzahl geführt, vervielfachte sich diese infolge des Zweiten Weltkriegs. Die Teilung Deutschlands brachte auch für das Magdeburger Jurisdiktionsgebiet eine zunehmende Selbständigkeit mit sich. Nach der Wiedervereinigung entstand daher 1994 das Bistum Magdeburg.

Das 1979 eingerichtete BAM verwahrt nunmehr die Verwaltungsakten der Kommissare des Erzbischöflichen Kommissariates Magdeburg bzw. der ab 1949 in Magdeburg residierenden katholischen (Weih-)Bischöfe. Die kriegsbedingte Aktenlücke von etwa 1880/90 bis Januar 1945 erfährt dabei nur zum Teil durch die im Paderborner Generalvikariat entstandenen, aber ans BAM abgegebenen Magdeburger Acta Specialia eine entsprechende Gegenüberlieferung.

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